Im Rahmen von Arbeitsverhältnissen kann es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten, hinsichtlich
kommen, die im schlimmsten Fall mit einer
durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer enden.
Hier ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich, da das Arbeitsrecht sehr formalistisch geprägt ist. Kleine Formfehler oder die Versäumung von Fristen können zum Verlust der eigenen Ansprüche führen.
Als Beispiel sei hier nur die Kündigungsschutzklage erwähnt, welche gemäß § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) innerhalb von drei Wochen nach Zugang der
schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht zu erheben ist.