Insolvenzrecht

Die Insolvenz kann sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zum belastendem Thema werden und für beide aber auch für Dritte, wie z.B. Arbeitnehmer, Lieferanten und Dienstleister, weitreichende Folgen haben.

 

 

In schwierigen Situationen sind verlässliche und kompetente Partner unverzichtbar. Ich unterstütze Sie und vertrete Ihre Interessen!

1. Insolvenzverwaltung*

Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Insolvenzverwaltung. Ich werde seit mehreren Jahren von verschiedenen Insolvenzgerichten als Insolvenzverwalter, Treuhänder und Sachverständiger in Insolvenzeröffnungsverfahren bestellt.

2. Insolvenzrechtliche Beratung

Sie sind Unternehmer und wissen nicht, ob Sie verpflichtet sind einen Insolvenzantrag zu stellen oder die Voraussetzungen für den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (z.B. Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung) vorliegen?

Zusammen mit Ihnen analysiere ich die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens und gemeinsam erarbeiten wir eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösung.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bleibt regelmäßig auch für Dritte (z.B. Lieferanten, Arbeitnehmer, Vermieter etc.) nicht folgenlos. So sind z.B. Lieferanten häufig Anfechtungen durch Insolvenzverwalter ausgesetzt oder Arbeitnehmer erhalten infolge der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers keine Lohn- oder Gehaltszahlungen mehr. Hier ist es wichtig, dass auch die berechtigten Interessen Dritter im Insolvenzverfahren gewahrt werden. Gerne helfe ich Ihnen bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte im Insolvenzverfahren.

Sie möchten einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahren stellen? Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zunächst einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternehmen. Dieses sogenannte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren muss von einer geeigneten Stelle (z.B. Rechtsanwalt oder Schuldnerberatungsstelle) durchgeführt werden. Als Rechtsanwalt vertrete ich Sie gerne in dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren. Im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung biete ich Ihnen z.B. die folgenden Leistungen an:

  • Ausarbeitung eines auf Ihre persönlichen und finanziellen Möglichkeiten abgestimmten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
  • Übersendung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans an die Gläubiger und etwaige Verhandlungen mit diesen
  • Stellung eines Insolvenzantrages bei dem zuständigen Insolvenzgericht, für den Fall dass die Gläubiger dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nicht zustimmen.

* Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich eine außergerichtliche und gerichtliche Beratung im Insolvenzrecht aufgrund meiner Insolvenzverwaltertätigkeit nicht in Fällen übernehme, die einen Bezug zu Insolvenzverfahren haben, die bei Insolvenzgerichten im Landgerichtsbezirk Kassel geführt werden!